Verkehrswertgutachten § 194 BauGB

Wenn Sie eine Wertermittlung oder ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB benötigen, kann ich Ihnen dieses Immobiliengutachten für ihre Immobilie erstellen. Oft wird dieses Verkehrswertgutachten im Erbfall oder bei der Scheidung benötigt. Es dient als Grundlage bei Erbauseinandersetzungen und als Basis bei der Aufstellung der Vermögenswerte. Auch wird ein solches Immobiliengutachten von den Betreuungsgerichten benötigt, damit der öffentlich bestellte Betreuer die Vermögensverhältnisse der betreuten Person klären kann.

Mit einem Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB erhalten Sie den Marktwert ihrer Immobilie. "Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."